Verleihungen von Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e. V.
Serviceliste
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Verleihungsbestimmungen
Bei jeder Ehrung ist Voraussetzung, dass der Auszuzeichnende die Ideale „Für Glaube, Sitte und Heimat“ bejaht und ein
christliches Welt- und Lebensbild überzeugend lebt.
Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen werden für langjährigen Einsatz und/oder für hervorragende Verdienste in
Bruderschaft, Gilde, Gesellschaft, Bezirk, Diözese oder Bund auf Antrag verliehen.
Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen können auch an Nichtmitglieder verliehen werden. Über jede Verleihung wird
eine Urkunde ausgefertigt, die die Unterschriften von Hochmeister, Bundesschützenmeister und Bundespräses trägt.
Die Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen sind an die Person des Ausgezeichneten gebunden.
Sie können nicht übertragen und weitergegeben werden.